Erbausschlagungen

Übersicht Erbausschlagungen

Im Rahmen der Erbausschlagungen ist es wichtig, die gesetzliche Frist einzuhalten. Grundsätzlich haben Sie ab Kenntnis sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Dabei herrscht teilweise noch der Irrglaube, dass die Frist der sechs Wochen erst mit Erhalt eines entsprechenden Hinweises durch das Nachlassgericht zu laufen beginnt. Dies ist nicht so. Die Frist beginnt mit Kenntnis um den Todesfall.

Wir erstellen für Sie

  • die Erbausschlagung,
  • beglaubigen und versenden sie.

Wir benötigen von Ihnen

  • sämtliche relevanten Daten des Verstorbenen sowie von Ihnen
  • wichtig ist dabei auch zu beachten: soweit Sie ausschlagen, kann das Erbe Ihren Kindern anfallen

Füllen Sie hierzu gerne vorweg unser Datenblatt „Erbscheinsantrag“ aus. Dies erleichtert uns die Datenerfassung und beschleunigt so den gesamten Prozess.

Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.