Überblick Übertragungsvertrag
Bei der Übertragung eines Grundstücks, zumeist mit aufstehendem Haus, geht es zumeist darum, dass die Eltern oder ein Elternteil einem oder mehreren Kindern ein Grundstück mit aufstehendem Haus bereits zu Lebzeiten „schenken“/übertragen möchte/n.
Dies kann steuerrechtlich sinnvoll sein.
Dabei möchten sich die Eltern oder das Elternteil ggf. aber auch noch ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten. Zudem soll das Grundstück gegebenenfalls wieder rückerworben werden können, wenn die Zwangsvollstreckung drohen sollte.
Ich formuliere aufgrund Ihrer Angaben
- den Übertragungsvertrag
- soweit gewünscht, ein entsprechendes Wohnungsrecht – dieses sollte zumeist grundbuchrechtlich gesichert sein und wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen;
- sowie bei Bedarf eine Rückerwerbsvormerkung, die dem Elternteil oder den Eltern die Möglichkeit bietet, bei Anfall gewisser Ereignisse (Insolvenz, Zwangsvollstreckung, Verkauf ohne Genehmigung) den Vertragsgegenstand wieder zurück zu erwerben.
- Die Vereinbarung weiterer Rechte wie Altenteil, Reallast, etc. sind selbstverständlich möglich.
Dabei stellen wir nach Beurkundung sämtliche Anträge beim Grundbuchamt und vertreten die Beteiligten in dem Verfahren.
Von Ihnen benötigen wir
- die Daten des Grundstücks
- die persönlichen Daten von Überträger und Übernehmer.
Dabei kann die Findung für die Erstellung des Übertragungsvertrages auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Sollten Sie sich bereits einig sein und sämtliche Daten zur Verfügung haben, so bietet es sich an, eines unserer Datenblätter downzuloaden (Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung) und direkt auszufüllen, damit Sie uns diese Daten bereits zusenden können.
- Sollten Sie noch Fragen haben zum Ablauf und/oder zur Gestaltung des jeweiligen Vertrages so ist es empfehlenswert, vorab in einem Erstgespräch mit mir die offenen Punkte zu klären.
Nach dem ich den Willen der Beteiligten eruiert habe, erstelle ich dann den ersten Entwurf. Diesen erhalten Sie per Post oder via E-Mail zugesandt. Es kann dann, soweit Einverständnis mit dem Entwurf besteht, die Beurkundung stattfinden oder es findet ein Termin statt, in dem die Änderungswünsche, und ggf. offene Fragen besprochen werden.
Füllen Sie hierzu gerne vorweg unser Datenblatt „Übergabevertrag“ aus. Dies erleichtert uns die Datenerfassung und beschleunigt so den gesamten Prozess.
Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.