Vereinsänderungen

Überblick Vereinsänderungen

Vereinsänderungen erfolgen zumeist einmal im Jahr, nämlich mit der Mitgliederversammlung.

Hier erfolgen zumeist Änderungen im Vorstand oder aber auch in der Satzung. Zudem kann das Registergericht den Erhalt einer Mitgliederliste verlangen.

Wir prüfen für Sie

(anhand Ihrer Unterlagen, insbesondere der Satzung)

  • ob Ihre Unterlagen den formellen Anforderungen zur Eintragung in das Vereinsregister genügen (z.B. Wahl des neuen Vorstands, Satzungsänderung, Gründung, Liquidation)

Anhand Ihrer Informationen und überreichten Unterlagen erstellen wir die Anmeldung für Sie.
Denn Sie unterzeichnen die Anmeldung.
Dabei muss die vertretungsberechtigte Person bzw. müssen die vertretungsberechtigten Personen jeweils unterzeichnen.

Wir benötigen von Ihnen

  • die personenbezogenen Daten der neugewählten Mitglieder des Vorstandes
  • den Inhalt der Satzungsänderung
  • die alte Satzungsänderung/die neue Satzungsänderung
  • das Protokoll der Mitgliederversammlung nebst der Einladung.

Im Einzelfall kann es noch zum Bedarf weiterer Unterlagen kommen, beispielsweise wenn der Gewählte nicht bei der Mitgliederversammlung persönlich anwesend war.