Ehevereinbarungen / Scheidungsvereinbarungen

Überblick Ehevereinbarungen / Scheidungsvereinbarungen

In Eheverträgen oder aber auch Scheidungsfolgenvereinbarungen geht es beispielsweise um den wechselseitigen Verzicht auf einen Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung oder das gesetzliche Güterrecht zu ändern z.B. von der Zugewinngemeinschaft hin zu einer Gütertrennung oder aber auch um den Zugewinnausgleich.

Möglich ist aber auch insbesondere, Vereinbarungen zu den Kindern oder zu dem Vermögen des einzelnen Ehegatten zu treffen.

In einem Erstgespräch finden wir den Umfang Ihres Regelungsbedarfs heraus.

Sodann erfolgt der erste Entwurf und wir sprechen in einem weiteren gemeinsamen Termin die Einzelheiten des Vertrages durch. Die Beurkundung wird erst dann stattfinden, wenn Sie der Auffassung sind, dass der Vertrag umfassend Ihre Wünsche berücksichtigt.

Der Findungsprozess wird hier hauptsächlich in Gesprächen stattfinden. Eine Pauschalisierung verbietet sich, da hier die Vereinbarungen individuell zu gestalten sind.


Füllen Sie hierzu gerne vorweg unser Datenblatt „Ehevereinbarung“ aus. Dies erleichtert uns die Datenerfassung und beschleunigt so den gesamten Prozess.

Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.