General- und Vorsorgevollmacht

Überblick General- und Vorsorgevollmacht

(mit oder ohne Patientenverfügung)

Die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls auch mit einer Patientenverfügung, ist in allen Lebensbereichen wichtig. Sie kommt nicht nur im Alter zum Tragen, sondern auch beispielsweise bei einem Unfall oder bei einer Krankheit.

Die General- und Vorsorgevollmacht ist Vertrauenssache. Hierbei bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Sie in einer Not oder schwierigen Lage umfangreich zu vertreten.

In einem gemeinsamen Gespräch finden wir den Umfang der Vollmacht heraus.

Sie bestimmen hierbei insbesondere auch, wie in Fragen der Gesundheit der Bevollmächtigte Ihre Wünsche durchzusetzen hat.

Die Generalvollmacht kann im Innenverhältnis begrenzt werden, welche genauen Wünsche haben Sie hinsichtlich der Fürsorgevollmacht, also in Gesundheitsfragen. Letztlich geht es auch um die Erstellung einer Patientenverfügung. Hier schreiben wir Ihren Willen nieder, den alle Institutionen bzw. Personen zu berücksichtigen haben.

Sodann kann die Beurkundung stattfinden. Von der Urkunde erhalten Sie eine Ausfertigung für den jeweils zu Bevollmächtigenden bzw. die zu Bevollmächtigende, die Sie dann den betreffenden Personen aushändigen können.


Füllen Sie hierzu gerne vorweg unser Datenblatt „General- und Vorsorgevollmacht“ aus. Dies erleichtert uns die Datenerfassung und beschleunigt so den gesamten Prozess.

Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.