Gesellschaftsrecht

Überblick Gesellschaftsrecht /
handelsregisterliche Veränderungen

Die Tätigkeit des Notars in diesem Rahmen ist vielschichtig. Allein schon aufgrund der Vielzahl von Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Voraussetzungen zur Eintragung im Handelsregister haben, ist ein Erstgespräch unbedingt erforderlich.

Bei den handelsregisterlichen Eintragungen geht es beispielsweise um die Veränderung der Gesellschaftsanteile, um die Erhöhung/Senkung des Stammkapitals, um die Bestellung eines Geschäftsführers/Prokuristen, um die Änderung der Satzung, aber auch um die Verschmelzung zweier Unternehmen nach dem Verschmelzungsgesetz.

Wir prüfen hier

  • welche Voraussetzungen zur jeweiligen Änderung erforderlich sind.
  • insbesondere, ob beispielsweise eine Beschlussfassung erforderlich ist.
  • was benötigt wird, um die Änderung beim Registergericht eintragen zu lassen.

Sodann werden die notwendigen Schritte vorgenommen (z.B. Beurkundung der Satzungsänderung, Unterzeichnung der Anmeldung durch Sie).

So kann z.B. die Änderung der Gesellschafter/Gesellschaftsanteile (an) einer GmbH durch den Geschäftsführer selbst angemeldet werden, wenn ich als Notar hierbei nicht mitgewirkt habe, bzw. durch mich, wenn ich bei dem entsprechenden Übertragungsvertrag von Gesellschaftsanteilen mitgewirkt habe.

Hier ist in einem Erstgespräch herauszufinden, was genau gewünscht ist.

Zudem vertreten wir Sie vor dem Registergericht, falls es zu Nachfragen oder Ergänzungen kommt.