Grundstückskaufvertrag

Überblick Grundstückskaufvertrag

Bei einem Grundstückskaufvertrag stehen sich Käufer/in und Verkäufer/in gegenüber. Diese haben zumeist unterschiedliche Interessen.

  • Die Käuferin/der Käufer möchte so schnell wie möglich das Grundstück nebst gegebenenfalls aufstehendem Haus in Besitz nehmen, um das Haus zu sanieren, dort einzuziehen oder auch bei einem freistehenden Grundstück möglichst schnell bauen zu können.
  • Der Verkäuferin/dem Verkäufer geht es zumeist darum, möglichst schnell den Kaufpreis zu erhalten – gegebenenfalls sogar vorab einen Abschlag zu erhalten.

Als Notar obliege ich einer gesetzlichen Neutralitätspflicht.

Das bedeutet, dass ich die Interessen beider Beteiligten, also hier Käufer/in und Verkäufer/in, so in den Kaufvertrag einzubringen habe, dass die Interessen der Beteiligten gewahrt werden.

Wenn beispielsweise bereits vor Fälligkeit ein Abschlag gezahlt werden soll, so könnte eine Sicherungsklausel in den Vertrag aufgenommen werden für den Fall der Rückabwicklung.

Zudem betreue ich als Notar

  • die gesamte Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrages,
  • nehme Kontakt zu den Banken auf, falls noch Grundschulden zu löschen sind; ebenso bei zu löschenden Dienstbarkeiten,
  • zu den Behörden, z.B., wenn es im Rahmen des Vorkaufsrechts um das Negativzeugnis geht
  • und stelle sämtliche Anträge bei den Grundbuchämtern.

Sollte es hier zu Nachfragen kommen, so vertrete ich die Beteiligten beispielsweise in Verfahren beim Grundbuchamt und ergänze gegebenenfalls die Anträge.

Von Ihnen benötigen wir

  • die persönlichen Daten von Käufer/in und Verkäufer/in
  • die Daten des Grundstücks, ggf. mit aufstehendem Haus

Dabei kann die Findung für die Erstellung des Kaufvertrages auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.

  • Sollten Sie sich bereits einig sein, sprich die Käuferin/den Käufer kennen, und sämtliche Daten zur Verfügung haben, so bietet es sich an, eines unserer Datenblätter downzuloaden (Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung), auszufüllen und uns zu übermitteln.
  • Sollten Sie noch Fragen haben zum Ablauf und/oder zur Gestaltung des jeweiligen Vertrages so ist es empfehlenswert, vorab in einem Erstgespräch mit mir die offenen Punkte zu klären.

Nachdem ich als Notar den Willen der Beteiligten eruiert habe, erstellen wir den ersten Entwurf. Diesen erhalten Sie per Post oder via E-Mail zugesandt. Es kann dann, soweit Einverständnis mit dem Entwurf besteht, die Beurkundung stattfinden oder es findet ein Termin statt, in dem die Änderungswünsche, und ggf. offene Fragen besprochen werden.


Füllen Sie hierzu gerne vorweg unser Datenblatt „Grundstücksverkauf“ aus. Dies erleichtert uns die Datenerfassung und beschleunigt so den gesamten Prozess.

Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.